Buchführung
Jeder Unternehmer in Deutschland, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) zur Buchführung verpflichtet. Die Buchführung wird auch Buchhaltung oder Finanzbuchhaltung (FIBU) genannt und ist Bestandteil des Rechnungswesens. Unter dem Begriff Buchführung versteht man die vollständige, sachlich und zeitlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Insbesondere die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens müssen anhand von Belegen, wie beispielsweise Rechnung oder Quittung, innerhalb der Buchführung aufgezeichnet werden.
Einfache und doppelte Buchführung
In Deutschland hat man unter gewissen Voraussetzungen die Wahl zwischen der einfachen Buchführung und der doppelten Buchführung. Ist ein Unternehmer, als Kleinunternehmer oder Freiberufler eingestuft, darf er die einfache Buchhaltung wählen, welche auch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) genannt wird. Hierbei werden alle Einnahmen und Ausgaben einfach gegenübergestellt. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, wurde ein Gewinn erwirtschaftet.
Zur doppelten Buchführung, häufig auch Bilanzierung oder kaufmännische Buchführung genannt, sind alle Kaufleute, Gewerbetreibende mit einem Umsatz von mehr als 600.000€ und einem Gewinn von mehr als 60.000€ im Jahr und alle Kapitalgesellschaften verpflichtet. Die Bezeichnung doppelte Buchführung kommt daher, dass jeder Geschäftsvorgang zweimal, einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite, als Buchungssatz der Buchführungskonten auftaucht. Die einzelnen Konten sind wiederum Büchern untergeordnet. Bei der doppelten Buchführung unterscheidet man das Hauptbuch (Sachkonten), das Grundbuch oder auch Journal genannt (Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge) sowie ein oder mehrere Nebenbücher (Erläuterung der Hauptbuchkonten). Ein weiterer Bestandteil der doppelten Buchführung ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens darstellt und somit den unternehmerischen Erfolg ermittelt.