Die Realsteuern Gewerbe- und Grundsteuer stellen eine der wichtigsten gemeindlichen Einnahmequellen dar; es handelt sich rechtlich um Gemeindesteuern, keine kommunalen Steuern im Sinne des Kommunalabgabenrechts. Sie haben nennenswerten Einfluss auf die Höhe der von den Gemeinden zu entrichtenden Kreisumlagen, die wesentlich von der gemeindlichen Steuerkraft abhängt.
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