Schon bei der Erstveröffentlichung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) im Jahre 2014 wurde in der Praxis stark über deren Inhalte diskutiert. Insbesondere im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden führten diese Verwaltungsanweisungen zu Aussagen wie: „Wie sollen Unternehmen diese Anforderungen denn alle in der Praxis umsetzen können?“. Auch die überarbeitete Version aus dem Jahr 2019 führte nicht dazu, dass sich die Gemüter beruhigten.
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