§ 8c KStG, ursprünglich als Nachfolgeregelung des § 8 Abs. 4 KStG (zum sog. „Mantelkauf“) durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt, wurde bald ein Themendauerbrenner. Als Beispiel sei der Streit um den Verlustuntergang genannt, den das Bundesverfassungsgesetz mit Urteil vom 29.3.2017 (zunächst) für den quotalen Verlustuntergang als nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG entschied, oder der Beschluss der EU-Kommission, die in der „Sanierungsklausel“ in § 8c Abs. 1a KStG eine staatliche Beihilfe sah.
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