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Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG

Ein Beitrag von Christian Linseisen

Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit An­wen­dungs­fragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tat­bestands­merk­male, Ein­schrän­kungen auf­grund des über­schießen­den Charak­ters der Norm und was hin­sicht­lich Steuer­klasse und Frei­betrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Mög­lich­keit zur Ver­mei­dung der Be­steue­rung auf und welche weiteren steuer­lichen Aspekte hier­bei zu beach­ten sind.

1

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapital­gesell­schaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21

Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner

Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwen­dung der Norm regel­mäßig zu Schwierig­keiten führt. Die Finanz­verwal­tung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Wert­erhöhung ein­schrän­kend inter­pretieren. Die Einzel­heiten sind hier jedoch unklar. Frag­lich ist weiterhin, inwie­weit die §§ 13a, 13b ErbStG hier an­wend­bar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stel­lung ge­nom­men. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.

1

Disquotale Einlagen in Personen­gesell­schaften
Schenkung­steuer­liche Behand­lung von disquo­talen Einlagen in Perso­nen­gesell­schaften nach dem MoPeG unge­wiss

Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider

Auch bei Personen­gesell­schaften werfen disquo­tale Ein­lagen Fragen auf: Löst die Ein­bringung in die Gesell­schaft Schenkung­steuer aus? Können Frei­beträge und sach­liche Steuer­befrei­ungen in Anspruch genom­men werden? Sind die vom BFH ent­wickelten Grund­sätze im Hin­blick auf die Ab­schaf­fung des Gesamt­hands­prinzips durch das MoPeG weiter­hin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autoren­duo Linseisen/Schneider nach.

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Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG

Ein Beitrag von Christian Linseisen

Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit An­wen­dungs­fragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tat­bestands­merk­male, Ein­schrän­kungen auf­grund des über­schießen­den Charak­ters der Norm und was hin­sicht­lich Steuer­klasse und Frei­betrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Mög­lich­keit zur Ver­mei­dung der Be­steue­rung auf und welche weiteren steuer­lichen Aspekte hier­bei zu beach­ten sind.

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Werterhöhung von Anteilen an einer Kapital­gesell­schaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21

Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner

Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwen­dung der Norm regel­mäßig zu Schwierig­keiten führt. Die Finanz­verwal­tung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Wert­erhöhung ein­schrän­kend inter­pretieren. Die Einzel­heiten sind hier jedoch unklar. Frag­lich ist weiterhin, inwie­weit die §§ 13a, 13b ErbStG hier an­wend­bar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stel­lung ge­nom­men. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.

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Disquotale Ein­lagen in Per­sonen­gesell­schaften
Schenkung­steuer­liche Behand­lung von disquo­talen Ein­lagen in Per­so­nen­gesell­schaften nach dem MoPeG unge­wiss

Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider

Auch bei Personen­gesell­schaften werfen disquo­tale Ein­lagen Fragen auf: Löst die Ein­bringung in die Gesell­schaft Schenkung­steuer aus? Können Frei­beträge und sach­liche Steuer­befrei­ungen in Anspruch genom­men werden? Sind die vom BFH ent­wickelten Grund­sätze im Hin­blick auf die Ab­schaf­fung des Gesamt­hands­prinzips durch das MoPeG weiter­hin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autoren­duo Linseisen/Schneider nach.

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Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG

Ein Beitrag von Christian Linseisen

Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit An­wen­dungs­fragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tat­bestands­merk­male, Ein­schrän­kungen auf­grund des über­schießen­den Charak­ters der Norm und was hin­sicht­lich Steuer­klasse und Frei­betrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Mög­lich­keit zur Ver­mei­dung der Be­steue­rung auf und welche weiteren steuer­lichen Aspekte hier­bei zu beach­ten sind.

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Werterhöhung von Anteilen an einer Kapital­gesell­schaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21

Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner

Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwen­dung der Norm regel­mäßig zu Schwierig­keiten führt. Die Finanz­verwal­tung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Wert­erhöhung ein­schrän­kend inter­pretieren. Die Einzel­heiten sind hier jedoch unklar. Frag­lich ist weiterhin, inwie­weit die §§ 13a, 13b ErbStG hier an­wend­bar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stel­lung ge­nom­men. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.

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Disquotale Ein­lagen in Per­sonen­gesell­schaften
Schenkung­steuer­liche Behand­lung von disquo­talen Ein­lagen in Per­so­nen­gesell­schaften nach dem MoPeG unge­wiss

Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider

Auch bei Personen­gesell­schaften werfen disquo­tale Ein­lagen Fragen auf: Löst die Ein­bringung in die Gesell­schaft Schenkung­steuer aus? Können Frei­beträge und sach­liche Steuer­befrei­ungen in Anspruch genom­men werden? Sind die vom BFH ent­wickelten Grund­sätze im Hin­blick auf die Ab­schaf­fung des Gesamt­hands­prinzips durch das MoPeG weiter­hin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autoren­duo Linseisen/Schneider nach.

Linseisen

Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen

„Disquotale Ein­lagen werfen eine Reihe kom­plexer steuer­recht­licher Fragen auf. Da diese nicht rechts­form­über­greifend ein­heit­lich behan­delt werden, erge­ben sich hier­bei unter­schied­liche Themen. Während bei Kapital­gesell­schaf­ten die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG ein­ge­führt wurde, um eine Besteue­rungs­lücke zu schließen und sich hier­bei auf­grund der Weite des Tat­bestands viele An­wen­dungs­fragen stellen, ist bei Per­sonen­gesell­schaf­ten ins­beson­dere frag­lich, ob die vom BFH ent­wickel­ten Grund­sätze auch nach Inkraft­treten des MoPeG weiter­gelten sowie, ob hier­bei auch sach­liche Steuer­befrei­ungen Anwen­dung finden. Das aktu­elle Themen-Special der NWB Erben und Vermö­gen geht auf diese Frage­stel­lun­gen ein.“

Rechtsanwalt/Steuerberater Christian Linseisen, Dipl.-Kfm., CMS Hasche Sigle

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Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen

„Disquotale Ein­lagen werfen eine Reihe kom­plexer steuer­recht­licher Fragen auf. Da diese nicht rechts­form­über­greifend ein­heit­lich behan­delt werden, erge­ben sich hier­bei unter­schied­liche Themen. Während bei Kapital­gesell­schaf­ten die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG ein­ge­führt wurde, um eine Besteue­rungs­lücke zu schließen und sich hier­bei auf­grund der Weite des Tat­bestands viele An­wen­dungs­fragen stellen, ist bei Per­sonen­gesell­schaf­ten ins­beson­dere frag­lich, ob die vom BFH ent­wickel­ten Grund­sätze auch nach Inkraft­treten des MoPeG weiter­gelten sowie, ob hier­bei auch sach­liche Steuer­befrei­ungen Anwen­dung finden. Das aktu­elle Themen-Special der NWB Erben und Vermö­gen geht auf diese Frage­stel­lun­gen ein.“

RA/StB Christian Linseisen, Dipl.-Kfm., CMS Hasche Sigle

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Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen

„Disquotale Ein­lagen werfen eine Reihe kom­plexer steuer­recht­licher Fragen auf. Da diese nicht rechts­form­über­greifend ein­heit­lich behan­delt werden, erge­ben sich hier­bei unter­schied­liche Themen. Während bei Kapital­gesell­schaf­ten die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG ein­ge­führt wurde, um eine Besteue­rungs­lücke zu schließen und sich hier­bei auf­grund der Weite des Tat­bestands viele An­wen­dungs­fragen stellen, ist bei Per­sonen­gesell­schaf­ten ins­beson­dere frag­lich, ob die vom BFH ent­wickel­ten Grund­sätze auch nach Inkraft­treten des MoPeG weiter­gelten sowie, ob hier­bei auch sach­liche Steuer­befrei­ungen Anwen­dung finden. Das aktu­elle Themen-Special der NWB Erben und Vermö­gen geht auf diese Frage­stel­lun­gen ein.“

RA/StB Christian Linseisen, Dipl.-Kfm., CMS Hasche Sigle

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