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Steuerrechtliche Fragen bei disquotalen Einlagen
- Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
- Disquotale Einlagen in Personengesellschaften
- Mit nützlichen Praxishinweisen

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Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG
Ein Beitrag von Christian Linseisen
Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Anwendungsfragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tatbestandsmerkmale, Einschränkungen aufgrund des überschießenden Charakters der Norm und was hinsichtlich Steuerklasse und Freibetrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Möglichkeit zur Vermeidung der Besteuerung auf und welche weiteren steuerlichen Aspekte hierbei zu beachten sind.
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21
Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner
Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwendung der Norm regelmäßig zu Schwierigkeiten führt. Die Finanzverwaltung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Werterhöhung einschränkend interpretieren. Die Einzelheiten sind hier jedoch unklar. Fraglich ist weiterhin, inwieweit die §§ 13a, 13b ErbStG hier anwendbar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stellung genommen. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften
Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen in Personengesellschaften nach dem MoPeG ungewiss
Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider
Auch bei Personengesellschaften werfen disquotale Einlagen Fragen auf: Löst die Einbringung in die Gesellschaft Schenkungsteuer aus? Können Freibeträge und sachliche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden? Sind die vom BFH entwickelten Grundsätze im Hinblick auf die Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG weiterhin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autorenduo Linseisen/Schneider nach.
Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG
Ein Beitrag von Christian Linseisen
Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Anwendungsfragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tatbestandsmerkmale, Einschränkungen aufgrund des überschießenden Charakters der Norm und was hinsichtlich Steuerklasse und Freibetrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Möglichkeit zur Vermeidung der Besteuerung auf und welche weiteren steuerlichen Aspekte hierbei zu beachten sind.
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21
Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner
Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwendung der Norm regelmäßig zu Schwierigkeiten führt. Die Finanzverwaltung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Werterhöhung einschränkend interpretieren. Die Einzelheiten sind hier jedoch unklar. Fraglich ist weiterhin, inwieweit die §§ 13a, 13b ErbStG hier anwendbar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stellung genommen. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften
Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen in Personengesellschaften nach dem MoPeG ungewiss
Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider
Auch bei Personengesellschaften werfen disquotale Einlagen Fragen auf: Löst die Einbringung in die Gesellschaft Schenkungsteuer aus? Können Freibeträge und sachliche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden? Sind die vom BFH entwickelten Grundsätze im Hinblick auf die Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG weiterhin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autorenduo Linseisen/Schneider nach.
Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften
Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG
Ein Beitrag von Christian Linseisen
Christian Linseisen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Anwendungsfragen des § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u.a. Tatbestandsmerkmale, Einschränkungen aufgrund des überschießenden Charakters der Norm und was hinsichtlich Steuerklasse und Freibetrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Möglichkeit zur Vermeidung der Besteuerung auf und welche weiteren steuerlichen Aspekte hierbei zu beachten sind.
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21
Ein Beitrag von Dr. Rüdiger Werner
Die gesetzliche Fiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG ist nach einhelliger Meinung zu weit geraten, was bei Anwendung der Norm regelmäßig zu Schwierigkeiten führt. Die Finanzverwaltung will daher sowohl den Begriff der Leistung als auch den Begriff der Werterhöhung einschränkend interpretieren. Die Einzelheiten sind hier jedoch unklar. Fraglich ist weiterhin, inwieweit die §§ 13a, 13b ErbStG hier anwendbar sind. Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2024 (II R 22/21) zu dieser Frage Stellung genommen. Dr. Rüdiger Werner nimmt das Urteil genau unter die Lupe.
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften
Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen in Personengesellschaften nach dem MoPeG ungewiss
Ein Beitrag von Christian Linseisen und Isabel Schneider
Auch bei Personengesellschaften werfen disquotale Einlagen Fragen auf: Löst die Einbringung in die Gesellschaft Schenkungsteuer aus? Können Freibeträge und sachliche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden? Sind die vom BFH entwickelten Grundsätze im Hinblick auf die Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG weiterhin gültig? Diesen und weiteren Fragen geht das Autorenduo Linseisen/Schneider nach.

Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen
„Disquotale Einlagen werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Da diese nicht rechtsformübergreifend einheitlich behandelt werden, ergeben sich hierbei unterschiedliche Themen. Während bei Kapitalgesellschaften die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG eingeführt wurde, um eine Besteuerungslücke zu schließen und sich hierbei aufgrund der Weite des Tatbestands viele Anwendungsfragen stellen, ist bei Personengesellschaften insbesondere fraglich, ob die vom BFH entwickelten Grundsätze auch nach Inkrafttreten des MoPeG weitergelten sowie, ob hierbei auch sachliche Steuerbefreiungen Anwendung finden. Das aktuelle Themen-Special der NWB Erben und Vermögen geht auf diese Fragestellungen ein.“
Rechtsanwalt/Steuerberater Christian Linseisen, Dipl.-Kfm., CMS Hasche Sigle

Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen
„Disquotale Einlagen werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Da diese nicht rechtsformübergreifend einheitlich behandelt werden, ergeben sich hierbei unterschiedliche Themen. Während bei Kapitalgesellschaften die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG eingeführt wurde, um eine Besteuerungslücke zu schließen und sich hierbei aufgrund der Weite des Tatbestands viele Anwendungsfragen stellen, ist bei Personengesellschaften insbesondere fraglich, ob die vom BFH entwickelten Grundsätze auch nach Inkrafttreten des MoPeG weitergelten sowie, ob hierbei auch sachliche Steuerbefreiungen Anwendung finden. Das aktuelle Themen-Special der NWB Erben und Vermögen geht auf diese Fragestellungen ein.“
RA/StB Christian Linseisen, Dipl.-Kfm., CMS Hasche Sigle

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„Disquotale Einlagen werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Da diese nicht rechtsformübergreifend einheitlich behandelt werden, ergeben sich hierbei unterschiedliche Themen. Während bei Kapitalgesellschaften die Norm des § 7 Abs. 8 ErbStG eingeführt wurde, um eine Besteuerungslücke zu schließen und sich hierbei aufgrund der Weite des Tatbestands viele Anwendungsfragen stellen, ist bei Personengesellschaften insbesondere fraglich, ob die vom BFH entwickelten Grundsätze auch nach Inkrafttreten des MoPeG weitergelten sowie, ob hierbei auch sachliche Steuerbefreiungen Anwendung finden. Das aktuelle Themen-Special der NWB Erben und Vermögen geht auf diese Fragestellungen ein.“
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