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isbn: 978-3-482-00911-2

Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar

Herausgegeben von Dr. Tobias Hagemann und Dr. Christian Kahlenberg. Autoren: Steuerberater Dr. Florien Schiefer, Steuerberater Florian Holle, Steuerberater Dr. Ronald Gebhardt, Dr. Nina Vogel, Rechtsanwalt Dr. Florian Oppel, Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Dr. Ruben Martini, Gary Rüsch, Rechtsanwalt Steuerberater Anselm Prusko, Patrick Orlet, Dr. Erik Pinetz, Dr. Lukas Allram, Sandy Radmanesh, Nicolas Schürkötter, Steuerberater Sebastian Krüger, Dr. Eva Oertel, Dr. Guido Staccioli, Lars Wargowske, Marvin Meger, Nico Löprick
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1. Auflage. 2019. XXIX, 940 Seiten.
978-3-482-00911-2
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Status: Lieferbar
Sofort verfügbar in der NWB Datenbank
Nutzungsdauer: 5 Jahre
Produktinformationen "Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar"

Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken

Die BEPS-Initiative stellt nicht nur ein Novum im Bereich der OECD-Steuerpolitik dar, sondern ist auch in der EU-Steuerpolitik einmalig: Erstmals haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu entschlossen, harmonisiertes Steuerrecht – namentlich die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) – auf den Weg zu bringen, das sich inhaltlich nicht auf Vergünstigungen für Steuerpflichtige bezieht, sondern sich vornehmlich auf Verschärfungen des nationalen Rechtsrahmens konzentriert. Die in der ATAD gefassten Maßnahmen sind von den Mitgliedstaaten – überwiegend bis zum 31.12.2018 – in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung vor.

Der Kommentar zur ATAD zielt darauf ab, Verständnis und Anwendung der ATAD-Vorschriften zusammenzubringen. Hierzu erfolgt einerseits eine systematische Kommentierung der einzelnen Regelungsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung von Historie und Motivation der einzelnen Bestimmungen. Parallelen und Unterschiede zu den OECD BEPS-Aktionspunkten werden aufgezeigt, sofern solche existieren. Gleichzeitig wird jede Regelung in den Kontext der EuGH-Rechtsprechung zum Primärrecht eingeordnet. Schließlich erfolgt eine Darstellung des nationalen Rechts nach der Umsetzung der ATAD, um etwaige Verwerfungen oder Reformbedarf aufzuzeigen. Andererseits soll der Kommentar im Rahmen einer „Einführung“ allgemeine Grundsätze zum Thema „BEPS“, „ATAD“ sowie Grundsätzliches zum Unionsrecht, insbesondere zur Umsetzung von Sekundärrecht und zur Auslegung des Unionsrechts näherbringen.

Aus dem Inhalt "Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar"

Teil 1: Einführung

A. Einführung und Hintergrund

B. Verhältnis zum Primärrecht, Auslegung und Anwendung

C. Verhältnis zum Beihilferecht

 

Teil 2: Kommentierung

Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Mindestschutzniveau

Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5 Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung

Artikel 6 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vor Artikel 7 und 8

Artikel 7 Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 8 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 9 Hybride Gestaltungen

Artikel 9a Umgekehrt hybride Gestaltungen

Artikel 9b Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit

Artikel 10 Überprüfung

Artikel 11 Umsetzung

Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 13 Adressaten


Zielgruppen "Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar"
Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe Steuerabteilungen in Unternehmen Personen aus Rechtsprechung, Verwaltung und Lehre
Autoren "Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar"
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6:1579473
Dr. Tobias Hagemann
  • Studium der Internationalen Betriebswirtschaftslehre (M.Sc.) und des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.) an der Europa-Universität Frankfurt (Oder)
  • 2013-2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion zum Dr. rer. pol. an der Europa-Universität Frankfurt (Oder)
  • Lehrbeauftragter im Bereich Bilanzierung und Besteuerung an verschiedenen Universitäten und Hochschulen
  • Autor von mehr als 100 Fachpublikationen zum Internationalen Steuerrecht
  • Seit 2018 als Steuerberater / Manager im Bereich Internationales Steuerrecht bei Mazars in Berlin
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Dr. Christian Kahlenberg
1:Dipl.-Kfm. Dr.
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4:Herr
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Dipl.-Kfm. Dr. Florian Schiefer
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Dr. Florian Holle
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Dr. Ronald Gebhardt
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Dr. Nina Vogel
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6:1306716
Dr. Florian Oppel
  • Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachberater für Internationales Steuerrecht bei YPOG PartG mbB
  • Studium und Promotion in Bonn (Dr. iur) und Köln (LL.M.)
  • Spezialisierung auf Unternehmensteuerrecht (einschließlich Restrukturierungen und M&A), insbesondere mit Fokus auf internationalen Sachverhalten
  • Beratung von Familienunternehmen, Familienunternehmern und vermögenden Privatpersonen auch im Hinblick auf Nachfolgegestaltung unter Einschluss von Stiftungslösungen
  • Umfangreiche Tätigkeiten als Autor, Herausgeber und Dozent
  • Vorsitzender des Young IFA Network
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Rechtsanwalt Dr. Julian Böhmer
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6:1558233
Dr. Ruben Martini
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Dr. Anselm Prusko
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Dr. Eva Oertel
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6:353204
Lars Wargowske
  • Finanzwirt Regierungsdirektor Lars Wargowske ist Hauptsachgebietsleiter der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle des  Landes Brandenburg.
  • Er ist Verfasser steuerrechtlicher sowie steuerstrafrechtlicher Aufsätze und Kommentierungen. Zudem ist er Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Potsdamer Steuerforum e. V. sowie des Beirats des Sächsischer Steuerkreis e. V.

 

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