nwb.de
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Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

Inklusive Kommentierungen der Landesgrundsteuergesetze

Herausgeber: Mathias Grootens, Dipl.-Finanzwirt (FH), Regierungsrat. Unter Mitarbeit von: Torsten Bock, Oberregierungsrat, Gaco Kurt, Dipl.-Finanzwirtin (FH), Stephan Lange, Dipl.-Kfm., WP/StB, Wolfgang Lapp, Dipl.-Finanzwirt (FH), Amtsrat, Ronald Lehmann Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Klaus Müller, Dipl.-Ing., Regierungsrat, Fritz Schmidt, Dipl.-Volkswirt, StB, Arabella Steffen, Dipl.-Finanzwirtin (FH), Steuerinspektorin.
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Er unterst&uuml;tzt Sie bei der Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 und der Erstellung der Feststellungserkl&auml;rungen durch eine praxisnahe Kommentierung des neuen Bewertungsrechts (&sect;&sect; 218-266 BewG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","custom_product_attributs_box2text":"<p>Kommentierung aller Vorschriften des GrStG und des neuen Bewertungsrechts (&sect;&sect; 218-266 BewG) inklusive laufender unterj&auml;hriger Aktualisierung der Kommentierungen bis zum Erscheinen der Folgeauflage<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","imn_nwb_product_badges":"\/media\/91\/9c\/35\/1739368153\/aktualisierung_inklusive.webp","custom_product_attributs_searchstrings":"Grundsteuer, Grundsteuergesetz, GrStG Kommentar, Kommentar Grundsteuergesetz, Kommentar GrStG, Bewertung Grundst\u00fcck, Bewertung Land- und Forstwirtschaft, Grundverm\u00f6gen, Einheitswert, Hebesatz Grundsteuer, Steuermessbetrag Grundsteuer, Grundsteuerreform, wertabh\u00e4ngige Grundsteuer, Grundsteuerbeg\u00fcnstigung, L\u00e4nderregelungen Grundsteuer, Grundsteuer Baden-W\u00fcrttemberg, Grundsteuer Bayern, Grundsteuer Niedersachsen, Grundsteuer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen Anhalt, NRW, Niedersachsen, Saarland","detail_reiter_3_label":"Rezensionen","detail_reiter_3_text":"<p>Der Kommentar zum Grundsteuer- und Bewertungsgesetz ist nunmehr in 3. Auflage herausgegeben worden. Die neue Grundsteuer (nach dem Grundsteuerreformgesetz v. 26.11.2019 und weitere Gesetze) ist jetzt &ndash; erstmals &ndash; zum 1.1.2025 auf der Basis der Grundbesitzwerte v. 1.1.2022 nach dem Bewertungsgesetz (Bundesmodell) oder nach speziellen L&auml;ndergesetzen (insb. Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg) erhoben worden. Andere L&auml;nder weichen nur in Details vom &bdquo;Bundesmodell&ldquo; ab. Grundbesitzeigent&uuml;mer haben jetzt erstmalig erfahren, wie sich die Grundsteuerreform auf ihren Grundbesitz und ihre Grundsteuer auswirkt. Dabei hat sich gezeigt, dass sich in vielen F&auml;llen tats&auml;chlich eine niedrigere Grundsteuer ergeben hat oder die Grundsteuerbelastung ann&auml;hernd gleich geblieben ist. In anderen F&auml;llen ergab sich eine mehr oder weniger deutliche Grundsteuererh&ouml;hung. F&uuml;r Steuerpflichtige und deren Berater sind nun Informationen wichtig, wie im Einzelnen die Grundsteuerfestsetzungen und die darauf basierenden festgestellten Grundsteuerwerte sowie die Grundsteuerhebes&auml;tze der Kommunen zu &uuml;berpr&uuml;fen sind, bzw. ob oder was in F&auml;llen unternommen werden kann, in denen die Grundsteuer vermeintlich falsch, insb. zu hoch, festgesetzt worden ist. Hierf&uuml;r ist der Kommentar eine hilfreiche Informationsquelle.<\/p>\n<p>Der um ca. 500 Seiten vergr&ouml;&szlig;erte GrSt-Kommentar hat den Anspruch, das gesamte Grundsteuerrecht darzustellen und zu erl&auml;utern. Er enth&auml;lt im Teil A die Kommentierung des Grundsteuergesetzes. Hier geht es um die Rechtsgrundlagen f&uuml;r die Bemessung, Festsetzung, Erhebung und Entrichtung (einschl. Erlass) der Grundsteuer.<\/p>\n<p>Im Teil B werden Vorschriften des Bewertungsgesetzes einschl. der dazugeh&ouml;renden Anlagen zur Ermittlung und Feststellung der Grundbesitzwerte erl&auml;utert (Bundesmodell). Hier finden Sie u.a. Erl&auml;uterungen zu &sect; 17 GrStG iVm &sect; 222 BewG, ob und wie Sie eine &Auml;nderung der GrSt-Festsetzung bzw. des Grundsteuerwerts erreichen k&ouml;nnten (Bundesmodell). Besonders zu erw&auml;hnen ist die Kommentierung des 2024 eingef&uuml;hrten &sect; 200 Abs. 2 BewG. Nach dieser Vorschrift kann zur Verhinderung einer verfassungswidrigen &Uuml;berbewertung (zu hohe Grundbesitzwerte) unter bestimmten Voraussetzungen der Ansatz eines niedrigeren Verkehrswerts (als Grundbesitzwert) durchgesetzt werden. In den L&auml;ndergrundsteuergesetzen gibt es teilweise vergleichbare Regelungen. Entsprechende Erl&auml;uterungen finden Sie dazu in Teil C. Im &Uuml;brigen gehen die Autoren von der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der grundsteuerlichen Bewertung (Bundesmodell) aus.<\/p>\n<p>In Teil C werden die abweichenden L&auml;nderregelungen der Grundsteuer- und Bewertungsvorschriften dargestellt und kommentiert. Neu in der 3. Auflage ist dabei, dass nun s&auml;mtliche &ndash; zum 1.1.2025 existierende - Landesgrundsteuergesetze kommentiert sind. Damit k&ouml;nnen sich Steuerpflichtige und deren Berater, auch sofern sie Grundbesitz in diesen oder mehreren Bundesl&auml;ndern haben informieren, ebenso z.B. die Kommunen und Gerichte.<\/p>\n<p>In Teil D werden &ndash; f&uuml;r die Praktiker von gro&szlig;em Nutzen - die Erkl&auml;rungsvordrucke zur Feststellung des Grundsteuerwerts sowie f&uuml;r die Erlangung der Grundsteuerbefreiungen (&sect;&sect; 3ff. GrStG) und der Grundsteuer&auml;nderungsanzeige (&sect; 19 GrStG) vorgestellt und Zeile f&uuml;r Zeile erl&auml;utert (Bundesmodell und LGrSt Niedersachsen). Die Vordrucke sind auch k&uuml;nftig bei &Auml;nderungen der Grundbesitzwerte von Bedeutung. Hier finden sie ggf. praktische Hinweise zu den &bdquo;theoretischen&ldquo; Kommentierungen der Bewertungs- und Verfahrensvorschriften.<\/p>\n<p>Die vielf&auml;ltigen rechtlichen und technischen (bewertungs-)Fragen werden sehr gut verst&auml;ndlich mit Hilfe - auch optisch gut hervorgehobener &ndash; Berechnungsschemen und Berechnungsbeispielen erkl&auml;rt. Auf viele weiterf&uuml;hrende Informationen wird in Fu&szlig;noten hingewiesen. Selbstverst&auml;ndlich wurden in die 3. Auflage die aktuelle Rechtsprechung sowie Verwaltungsregelungen eingepflegt. Die Kommentierung wird durch ein ausf&uuml;hrliches Stichwortverzeichnis komplettiert.<\/p>\n<p>Vorteilhaft ist, dass zu dem Kommentar eine kostenlose Online-Version (mit laufender Aktualisierung mit &Auml;nderungsdokumentation) und Zusatzinhalten (Verwaltungsanweisungen, Vordrucke, Arbeitshilfen) zur Verf&uuml;gung gestellt werden.<\/p>\n<p>Die Autoren sind mit der Grundsteuer fachlich befasste Experten aus der Verwaltung, der Beraterschaft und der Lehre unter der Herausgeberschaft von Mathias Grootens (aus der Finanzverwaltung NRW).&nbsp;<\/p>\n<p>Allgemein gibt der Kommentar f&uuml;r Steuer-, Wirtschaft- und Rechtsberater, Notaren, sowie f&uuml;r die Finanz- und Kommunalverwaltungen und auch f&uuml;r andere betroffene Kreise (z.B. Haus- und Grundbesitzer-, Mieterorganisationen) sowie f&uuml;r betroffene Steuerpflichtige selbst wertvolle Informationen &bdquo;aus einer Hand&ldquo; &uuml;ber das gesamte Grundsteuerrecht einschl. der Bewertung des Grundbesitzes. Er ist daher als wertvolles Hilfsmittel f&uuml;r alle Fragen rund um das Thema Grundsteuer uneingeschr&auml;nkt zu empfehlen.<\/p>\n<p><em>Raymond Halaczinsky, Rechtsanwalt und Ministerialrat a. D.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat die Praxis seit Bekanntgabe des Grundsteuer-Reformgesetzes (v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1724) und der nun auf den 1.1.2025 durchgef&uuml;hrten ersten Hauptveranlagung vor enorme Herausforderungen gestellt. Millionen Grundst&uuml;cke und Wohnungen mussten neu bewertet, entsprechende Wertfeststellungsbescheide und Bescheide &uuml;ber die neuen Steuermesszahlen von den Finanz&auml;mtern erlassen, neue Hebes&auml;tze per Satzung festgelegt und schlie&szlig;lich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. Finanz&auml;mter, Kommunen, Berater, Eigent&uuml;mer- und Mieterverb&auml;nde standen und stehen teilweise noch heute vor einer von vielen zuvor untersch&auml;tzten Aufgabe. Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform muss letztendlich gelingen, anderenfalls bricht eine der wichtigsten S&auml;ulen der Finanzierung unseres Gemeinwesens zusammen. Dies alles geht nicht ohne eine fachliche und kritische Begleitung durch Kommentare, die die Vorschriften des GrStG und des BewG praxisnah erl&auml;utern. So sind &ndash; folgerichtig - in den letzten Jahren eine Reihe von Kommentaren zur Grundsteuer neu herausgegeben oder bestehende Kommentare entsprechend erweitert worden.&nbsp;<\/p>\n<p>Die gesamte Reform ist auf den 1.1.2025 ausgerichtet. Ab diesem Datum ist nach den Vorgaben des BVerfG (BVerfG-Urteil v. 10.4.2018 &ndash; 1 BvL 11\/14, BVerfGE 148, 147) die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte zu erheben. P&uuml;nktlich zu Beginn des Jahres 2025 ist nun auch der von Grootens im NWB Verlag herausgegebene Kommentar in den nunmehr 3. Auflage erschienen. Der Kommentar umfasst &ndash; wie die Vorauflage &ndash; nicht nur die Vorschriften des Grundsteuergesetzes und die einschl&auml;gigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, sondern auch die einzelnen Landesgrundsteuergesetze. Zuletzt hatten selbst die Bundesl&auml;nder, die grunds&auml;tzlich dem Bundesmodell folgen, spezielle &Auml;nderungen in landesgesetzlichen Regelungen vorgenommen, die der Vollst&auml;ndigkeit halber nun auch vom Kommentar behandelt werden. Das ist u.a. ein Grund daf&uuml;r, dass der Kommentar im Umfang um fast 300 Seiten auf nunmehr &uuml;ber 1.500 Seiten angewachsen ist. Hinzu kommt &ndash; im Vergleich zur Vorauflage neu &ndash; eine Kommentierung der Erkl&auml;rungsvordrucke als praktisch hilfreicher Anhang.<\/p>\n<p>Die Autorenschaft stellt eine ausgewogene Mischung aus erfahrenen Beamten der Finanzverwaltung und Steuerberatern dar. Inhaltlich besticht das Werk durch eine klar strukturierte Erl&auml;uterung der einzelnen Vorschriften &ndash; jeweils mit allgemeinen, vor die Klammer gezogenen Ausf&uuml;hrungen und einer sich daran anschlie&szlig;enden systematischen Kommentierung, die sich am jeweiligen Wortlaut orientiert. Die zahlreichen Beispiele machen die Erl&auml;uterungen anschaulich. Die L&auml;ndergesetze sind ebenso strukturiert kommentiert, auch jeweils mit einem erl&auml;uternden und einem systematischen Teil.&nbsp;<\/p>\n<p>Durch die praktische Umsetzung der Reform sind zahlreiche materielle und verfassungsrechtliche Rechtsfragen aufgetreten, die es zu beantworten gilt. In der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs sind bereits erste Verfahren anh&auml;ngig und entschieden worden. Besondere Beachtung hat der Beschluss des Bundesfinanzhofs v. 27.5.2024 &ndash; II B 78\/23 (AdV) gefunden. Der Bundesfinanzhof hat darin die M&ouml;glichkeit aufgezeigt, dass aus verfassungsrechtlichen Gr&uuml;nden der Nachweis eines niedrigen Grundsteuerwerts in Ausnahmef&auml;llen m&ouml;glich sein k&ouml;nnte. Eine Landesgesetzgeber haben darauf reagiert und die Nachweism&ouml;glichkeit nunmehr im Gesetz festgehalten. Diese Entscheidung und zahlreiche weitere Rechtsfragen werden in dem Kommentar in der neuen Auflage aufgegriffen und rechtlich eingeordnet. Zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen sind in K&uuml;rze zu erwarten. Diese werden vermutlich &ndash; wie &uuml;blich &ndash; zeitnah in der online-Ausgabe des Kommentars ber&uuml;cksichtigt.<\/p>\n<p><em>RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","custom_product_attributs_actuality_index":"2025-03-31T00:00:00+00:00","custom_product_attributs_sales_last_30_days":338.0}
3. Auflage. 2025. XXXII, 1715 Seiten. Gebunden.
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Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

Mit dem neuen NWB Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar stehen Ihnen sowohl fundierte und praxisnahe Kommentierungen der Bundesregelung als auch ausführliche Kommentierungen der jeweiligen abweichenden Landesregelungen zur Verfügung. Der Kommentar unterstützt Sie bei der Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 und der Erstellung der Feststellungserklärungen durch eine praxisnahe Kommentierung des neuen Bewertungsrechts (§§ 218-266 BewG). Daneben wird auch das GrStG umfassend kommentiert, bei dem insbesondere die mit der Grundsteuerreform eingeführten Messzahlenermäßigungen und die neue Grundsteuer C besondere Bedeutung haben. Erste Rechtsprechung zum neuen Recht wurde bereits eingearbeitet. Die fundierten ersten Handlungsempfehlungen machen den Kommentar für den Berater zu einer wertvollen Unterstützung.

Durch Newseinschuss und (Online-)Aktualisierungen bleibt der Kommentar laufend aktuell. 

Besonderer Mehrwert für den Praktiker: In einem separaten Teil C. sind aktuelle Kommentierungen der zahlreichen von der Bundesregelung abweichenden Sonderregelungen der Länder enthalten, die in der Online-Version ebenfalls laufend aktualisiert werden. Zahlreiche Beispiele und Praxishinweise helfen bei der optimalen Mandantenberatung.

Das Autorenteam setzt sich aus Autoren aus Beraterschaft und Verwaltung zusammen, die beruflich schwerpunktmäßig im Bereich der kommentierten Vorschriften tätig sind.​

 

Aus dem Inhalt "Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar"

Kommentierung aller Vorschriften des GrStG und des neuen Bewertungsrechts (§§ 218-266 BewG) inklusive laufender unterjähriger Aktualisierung der Kommentierungen bis zum Erscheinen der Folgeauflage

 

Rezensionen "Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar"

Der Kommentar zum Grundsteuer- und Bewertungsgesetz ist nunmehr in 3. Auflage herausgegeben worden. Die neue Grundsteuer (nach dem Grundsteuerreformgesetz v. 26.11.2019 und weitere Gesetze) ist jetzt – erstmals – zum 1.1.2025 auf der Basis der Grundbesitzwerte v. 1.1.2022 nach dem Bewertungsgesetz (Bundesmodell) oder nach speziellen Ländergesetzen (insb. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg) erhoben worden. Andere Länder weichen nur in Details vom „Bundesmodell“ ab. Grundbesitzeigentümer haben jetzt erstmalig erfahren, wie sich die Grundsteuerreform auf ihren Grundbesitz und ihre Grundsteuer auswirkt. Dabei hat sich gezeigt, dass sich in vielen Fällen tatsächlich eine niedrigere Grundsteuer ergeben hat oder die Grundsteuerbelastung annähernd gleich geblieben ist. In anderen Fällen ergab sich eine mehr oder weniger deutliche Grundsteuererhöhung. Für Steuerpflichtige und deren Berater sind nun Informationen wichtig, wie im Einzelnen die Grundsteuerfestsetzungen und die darauf basierenden festgestellten Grundsteuerwerte sowie die Grundsteuerhebesätze der Kommunen zu überprüfen sind, bzw. ob oder was in Fällen unternommen werden kann, in denen die Grundsteuer vermeintlich falsch, insb. zu hoch, festgesetzt worden ist. Hierfür ist der Kommentar eine hilfreiche Informationsquelle.

Der um ca. 500 Seiten vergrößerte GrSt-Kommentar hat den Anspruch, das gesamte Grundsteuerrecht darzustellen und zu erläutern. Er enthält im Teil A die Kommentierung des Grundsteuergesetzes. Hier geht es um die Rechtsgrundlagen für die Bemessung, Festsetzung, Erhebung und Entrichtung (einschl. Erlass) der Grundsteuer.

Im Teil B werden Vorschriften des Bewertungsgesetzes einschl. der dazugehörenden Anlagen zur Ermittlung und Feststellung der Grundbesitzwerte erläutert (Bundesmodell). Hier finden Sie u.a. Erläuterungen zu § 17 GrStG iVm § 222 BewG, ob und wie Sie eine Änderung der GrSt-Festsetzung bzw. des Grundsteuerwerts erreichen könnten (Bundesmodell). Besonders zu erwähnen ist die Kommentierung des 2024 eingeführten § 200 Abs. 2 BewG. Nach dieser Vorschrift kann zur Verhinderung einer verfassungswidrigen Überbewertung (zu hohe Grundbesitzwerte) unter bestimmten Voraussetzungen der Ansatz eines niedrigeren Verkehrswerts (als Grundbesitzwert) durchgesetzt werden. In den Ländergrundsteuergesetzen gibt es teilweise vergleichbare Regelungen. Entsprechende Erläuterungen finden Sie dazu in Teil C. Im Übrigen gehen die Autoren von der Verfassungsmäßigkeit der grundsteuerlichen Bewertung (Bundesmodell) aus.

In Teil C werden die abweichenden Länderregelungen der Grundsteuer- und Bewertungsvorschriften dargestellt und kommentiert. Neu in der 3. Auflage ist dabei, dass nun sämtliche – zum 1.1.2025 existierende - Landesgrundsteuergesetze kommentiert sind. Damit können sich Steuerpflichtige und deren Berater, auch sofern sie Grundbesitz in diesen oder mehreren Bundesländern haben informieren, ebenso z.B. die Kommunen und Gerichte.

In Teil D werden – für die Praktiker von großem Nutzen - die Erklärungsvordrucke zur Feststellung des Grundsteuerwerts sowie für die Erlangung der Grundsteuerbefreiungen (§§ 3ff. GrStG) und der Grundsteueränderungsanzeige (§ 19 GrStG) vorgestellt und Zeile für Zeile erläutert (Bundesmodell und LGrSt Niedersachsen). Die Vordrucke sind auch künftig bei Änderungen der Grundbesitzwerte von Bedeutung. Hier finden sie ggf. praktische Hinweise zu den „theoretischen“ Kommentierungen der Bewertungs- und Verfahrensvorschriften.

Die vielfältigen rechtlichen und technischen (bewertungs-)Fragen werden sehr gut verständlich mit Hilfe - auch optisch gut hervorgehobener – Berechnungsschemen und Berechnungsbeispielen erklärt. Auf viele weiterführende Informationen wird in Fußnoten hingewiesen. Selbstverständlich wurden in die 3. Auflage die aktuelle Rechtsprechung sowie Verwaltungsregelungen eingepflegt. Die Kommentierung wird durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis komplettiert.

Vorteilhaft ist, dass zu dem Kommentar eine kostenlose Online-Version (mit laufender Aktualisierung mit Änderungsdokumentation) und Zusatzinhalten (Verwaltungsanweisungen, Vordrucke, Arbeitshilfen) zur Verfügung gestellt werden.

Die Autoren sind mit der Grundsteuer fachlich befasste Experten aus der Verwaltung, der Beraterschaft und der Lehre unter der Herausgeberschaft von Mathias Grootens (aus der Finanzverwaltung NRW). 

Allgemein gibt der Kommentar für Steuer-, Wirtschaft- und Rechtsberater, Notaren, sowie für die Finanz- und Kommunalverwaltungen und auch für andere betroffene Kreise (z.B. Haus- und Grundbesitzer-, Mieterorganisationen) sowie für betroffene Steuerpflichtige selbst wertvolle Informationen „aus einer Hand“ über das gesamte Grundsteuerrecht einschl. der Bewertung des Grundbesitzes. Er ist daher als wertvolles Hilfsmittel für alle Fragen rund um das Thema Grundsteuer uneingeschränkt zu empfehlen.

Raymond Halaczinsky, Rechtsanwalt und Ministerialrat a. D.

 


 

Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat die Praxis seit Bekanntgabe des Grundsteuer-Reformgesetzes (v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1724) und der nun auf den 1.1.2025 durchgeführten ersten Hauptveranlagung vor enorme Herausforderungen gestellt. Millionen Grundstücke und Wohnungen mussten neu bewertet, entsprechende Wertfeststellungsbescheide und Bescheide über die neuen Steuermesszahlen von den Finanzämtern erlassen, neue Hebesätze per Satzung festgelegt und schließlich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. Finanzämter, Kommunen, Berater, Eigentümer- und Mieterverbände standen und stehen teilweise noch heute vor einer von vielen zuvor unterschätzten Aufgabe. Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform muss letztendlich gelingen, anderenfalls bricht eine der wichtigsten Säulen der Finanzierung unseres Gemeinwesens zusammen. Dies alles geht nicht ohne eine fachliche und kritische Begleitung durch Kommentare, die die Vorschriften des GrStG und des BewG praxisnah erläutern. So sind – folgerichtig - in den letzten Jahren eine Reihe von Kommentaren zur Grundsteuer neu herausgegeben oder bestehende Kommentare entsprechend erweitert worden. 

Die gesamte Reform ist auf den 1.1.2025 ausgerichtet. Ab diesem Datum ist nach den Vorgaben des BVerfG (BVerfG-Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14, BVerfGE 148, 147) die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte zu erheben. Pünktlich zu Beginn des Jahres 2025 ist nun auch der von Grootens im NWB Verlag herausgegebene Kommentar in den nunmehr 3. Auflage erschienen. Der Kommentar umfasst – wie die Vorauflage – nicht nur die Vorschriften des Grundsteuergesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, sondern auch die einzelnen Landesgrundsteuergesetze. Zuletzt hatten selbst die Bundesländer, die grundsätzlich dem Bundesmodell folgen, spezielle Änderungen in landesgesetzlichen Regelungen vorgenommen, die der Vollständigkeit halber nun auch vom Kommentar behandelt werden. Das ist u.a. ein Grund dafür, dass der Kommentar im Umfang um fast 300 Seiten auf nunmehr über 1.500 Seiten angewachsen ist. Hinzu kommt – im Vergleich zur Vorauflage neu – eine Kommentierung der Erklärungsvordrucke als praktisch hilfreicher Anhang.

Die Autorenschaft stellt eine ausgewogene Mischung aus erfahrenen Beamten der Finanzverwaltung und Steuerberatern dar. Inhaltlich besticht das Werk durch eine klar strukturierte Erläuterung der einzelnen Vorschriften – jeweils mit allgemeinen, vor die Klammer gezogenen Ausführungen und einer sich daran anschließenden systematischen Kommentierung, die sich am jeweiligen Wortlaut orientiert. Die zahlreichen Beispiele machen die Erläuterungen anschaulich. Die Ländergesetze sind ebenso strukturiert kommentiert, auch jeweils mit einem erläuternden und einem systematischen Teil. 

Durch die praktische Umsetzung der Reform sind zahlreiche materielle und verfassungsrechtliche Rechtsfragen aufgetreten, die es zu beantworten gilt. In der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs sind bereits erste Verfahren anhängig und entschieden worden. Besondere Beachtung hat der Beschluss des Bundesfinanzhofs v. 27.5.2024 – II B 78/23 (AdV) gefunden. Der Bundesfinanzhof hat darin die Möglichkeit aufgezeigt, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen der Nachweis eines niedrigen Grundsteuerwerts in Ausnahmefällen möglich sein könnte. Eine Landesgesetzgeber haben darauf reagiert und die Nachweismöglichkeit nunmehr im Gesetz festgehalten. Diese Entscheidung und zahlreiche weitere Rechtsfragen werden in dem Kommentar in der neuen Auflage aufgegriffen und rechtlich eingeordnet. Zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen sind in Kürze zu erwarten. Diese werden vermutlich – wie üblich – zeitnah in der online-Ausgabe des Kommentars berücksichtigt.

RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose

 

Zielgruppen "Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar"
  • Mittelständische Steuerkanzleien
  • Mittelständische Unternehmen
  • Rechtsanwälte, Notare
  • Finanzverwaltung
Autoren "Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar"
1:
2:40297de536c24fc2a62b4c13115934eb
3:
4:Herr
5:
6:1337410
Mathias Grootens
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4:Herr
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6:1748206
Torsten Bock
  • Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg
  • Davor wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof, Referent beim Bundesministerium der Finanzen sowie beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Autor von Kommentaren und Handbüchern zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Altersvorsorgezertifizierungsgesetz und zur Besteuerung von Altersvorsorgevermögen sowie zur Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
1:Dipl.-Kfm.
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4:Herr
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Dipl.-Kfm. Stephan Lange
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4:Herr
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6:1931576
Wolfgang Lapp
1:Dipl.-Finanzwirt
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4:Herr
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Dipl.-Finanzwirt Ronald Lehmann
1:Dipl.-Ing.
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4:Herr
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Dipl.-Ing. Klaus Müller
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4:Herr
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Fritz Schmidt
1:Dipl.-Finanzwirtin
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Dipl.-Finanzwirtin Gaco Kurt
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4:Frau
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Dipl.-Finanzwirtin Arabella Steffen

 

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