Dr. jur. Oellerich, Ingo
- 1976 in Ahaus geboren
- 1995: Abitur
- 1995 bis 2001: Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
- 2001: Erstes Staatsexamen
- 2002 bis März 2004: Wissenschaftliche Hilfskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität (Prof. Dr. Birk)
- April 2004 bis März 2005: Wissenschaftliche Hilfskraft an den Lehrstühlen für Öffentliches Recht bzw. Öffentliches Recht und Steuerrecht (Priv.-Doz. Dr. Wernsmann)
- April 2005 bis Juni 2005: Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Steuerrecht (Prof. Dr. Birk)
- 2006: Zweites Staatsexamen
- 2006 bis 2008: Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der FIDES Treuhandgesellschaft KG in Bremen
- 2009: Ernennung zum Richter auf Probe (FG Münster)
- 2011: Ernennung zum Richter am Finanzgericht (FG Münster)
- seit 2012: wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH
Weitere Veröffentlichungen von Ingo Oellerich
Mit dem DBA-Kommentar von NWB vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet eine vertiefte Kommentierung des OECD-Musterabkommens mit individueller Analyse der Länder DBA – auch in Bezug auf das nationale Steuerrecht der Vertragsstaaten.
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Die Körperschaftsteuer gehört zu den deutschen Steuerarten, auf die europäisches Recht mit am stärksten durchschlägt. Zuletzt betroffen waren die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG). Bis zum 31.12.2023 hatte der Gesetzgeber Zeit, die diesbezüglichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in deutsches Recht zu übertragen. Die Neuregelungen sind im Kreditzweigmarktförderungsgesetz enthalten, das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.
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