Rechtsanwalt Hackemann, Tim
- Jahrgang 1961
- Bankkaufmann, juristisches Studium in Gießen und Berlin, Rechtsreferendariat am LG Wiesbaden
- Seit 1993 bei Ernst & Young tätig mit Stationen in Frankfurt, Berlin, New York und Paris
- Executive Director in der Niederlassung Eschborn/Frankfurt
- Kommentierungen, u.a. in Debatin/Wassermeyer DBA, Ernst & Young KStG und Mössner/Seeger KStG
Weitere Veröffentlichungen von Tim Hackemann
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Die Körperschaftsteuer gehört zu den deutschen Steuerarten, auf die europäisches Recht mit am stärksten durchschlägt. Zuletzt betroffen waren die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG). Bis zum 31.12.2023 hatte der Gesetzgeber Zeit, die diesbezüglichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in deutsches Recht zu übertragen. Die Neuregelungen sind im Kreditzweigmarktförderungsgesetz enthalten, das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.
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