Univ.-Prof. Dr. Sopp, Karina
- Inhaberin des Lehrstuhls für Entrepreneurship und betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Technische Universität Bergakademie Freiberg
- Geschäftsführerin von retria ESG reporting & analysis
Weitere Veröffentlichungen von Karina Sopp
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS (i. d. F. des RegE eines CSRD-UmsG): Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln
Mit Gültigkeit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Berichtsjahre seit 2024 erfährt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung: Der Umfang der Berichtspflichten erhöht sich massiv, eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte wird verpflichtend und es kommt zu einer Standardisierung der Berichtsinhalte aufgrund der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Überdies unterliegen zukünftig neben bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse auch große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
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