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Prof. Dr. Haase , Florian

Vita

Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg. Er ist Partner und Niederlassungsleiter der internationalen Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und leitet das Beratungsfeld „Internationales Steuerrecht“ der Kanzlei. Er ist Professor für Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht, insbesondere Internationales und Europäisches Steuerrecht, an der HSBA Hamburg School of Business Administration. Florian Haase ist Autor von mehr als 300 deutsch- und englischsprachigen Aufsätzen und Beiträgen zu Fragen des deutschen und internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts (insbesondere zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht), Verfasser mehrerer Monographien zu gesellschaftsrechtlichen und rechtsvergleichenden Themen, Verfasser eines Lehrbuchs zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht sowie Herausgeber mehrerer Kommentare und Handbücher. Er ist ferner Dozent an der Bundesfinanzakademie, Dozent für Internationales Steuerrecht im Masterstudiengang zum „Master of International Taxation“ der Universität Hamburg und ist als gefragter Redner bei deutsch- und englischsprachigen Konferenzen und Seminaren im In- und Ausland in Erscheinung getreten.

Die neue Hinzurechnungsbesteuerung
Grundlagen - Problemfelder - Gestaltungsmöglichkeiten
Dieses Handbuch zeigt nach der ATAD lösungsorientiert die Fragestellungen und Problemfelder der Hinzurechnungsbesteuerung aus der Sicht der Praxis auf. Dabei hilft die systematische Einordnung der einzelnen Tatbestände und ein übersichtliches Prüfungsschema einzuschätzen, ob ein Sachverhalt der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegt.

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Unternehmensbewertung und Verbundvermögensaufstellung
Leitfaden für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
​​Die deutschen Steuergesetze enthalten verschiedene Bewertungsanlässe, die eine Unternehmensbewertung erforderlich machen können. Für steuerliche Zwecke, insbesondere im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, wird dabei meist auf das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen. Besondere Regeln gelten darüber hinaus für die Bewertung von Grundvermögen und insbesondere Immobilien. Daran knüpft sich auch die sog. Verbundvermögensaufstellung an, wenn und soweit es um die Frage der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen geht.

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