Der Praxiskommentar für die tägliche Arbeit in Kanzlei, Unternehmen, Verwaltung und Gericht!
Der neue Abgabenordnung Kommentar von NWB bietet Ihnen einen schnellen Einblick in alle relevanten Themenbereiche der AO – zum Beispiel Besteuerungsgrundlagen, GoBD, Aufzeichnungspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen, Stundungszinsen oder auch Vollstreckungs- und Haftungsbescheide.
Passend zu den Kommentierungen finden Sie zahlreiche Literaturhinweise sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen für die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Eine perfekte Beratungshilfe für die rechtssichere Beantwortung aller steuerlichen Verfahrensfragen!
Aktualität garantiertDurch die fortlaufende Aktualisierung der Online-Version – im Preis des Printwerkes inbegriffen! – sind Sie jederzeit über neue Urteile, Verwaltungsmeinungen oder Änderungen in der Gesetzgebung informiert.
Profitieren Sie von der Expertise dieser Herausgeber
„Von Anfang an haben wir einen Kommentar im Blick gehabt, der auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten ist. Deshalb finden Sie an etlichen Stellen im Kommentar auch Praxishinweise und Arbeitshilfen. Denn nichts ist misslicher, als zwar die Lösung zu kennen, wie sie das materielle Steuerrecht aufzeigt, aber auf dem Weg dorthin von den verfahrensrechtlichen Vorschriften ausgebremst zu werden.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Richter am Bundesfinanzhof HonProf. Dr. Gregor Nöcker
In einem Video erfahren Sie mehr über die Herausgeber und ihren neuen AO-Kommentar: Video hier ansehen
Abgabenordnung Kommentar
schnelle Antworten auf alle praxisrelevanten Fragestellungen der AO
direkt einsetzbare Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen
durch fortlaufende Online-Aktualisierung immer auf dem neusten Stand
Die Körperschaftsteuer gehört zu den deutschen Steuerarten, auf die europäisches Recht mit am stärksten durchschlägt. Zuletzt betroffen waren die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG). Bis zum 31.12.2023 hatte der Gesetzgeber Zeit, die diesbezüglichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in deutsches Recht zu übertragen. Die Neuregelungen sind im Kreditzweigmarktförderungsgesetz enthalten, das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.
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